Sollten Sie im Vorfeld wissen, dass Sie am Tag der Lieferung nicht zu Hause sein werden, ist es ratsam, dem Logistikdienstleister eine Notiz zu hinterlassen. Sie können zum Beispiel angeben, dass dieser die Ware bei Ihrem Nachbarn abgeben darf, in die Hofeinfahrt setzen kann oder Sie unter einer Mobilnummer anrufen soll. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Gefahrenübergang mit der Entladung auf Sie übergeht.
Sollte der Fahrer keinen Empfänger und auch keine Notiz vorfinden, wird dieser die Ware wieder mitnehmen. Der zweite Zustellungsversuch ist kostenpflichtig, und zwar in Höhe der Versandkosten.